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Sachkundenachweis gem. §10 und §11 LHundG NRW

Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 11 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW

 

Die Haltung eines Hundes, der ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 cm oder ein Gewicht von mindestens 20 kg erreicht (großer Hund), ist der zuständigen Behörde von der Halterin oder vom Halter anzuzeigen. Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin oder der Halter die

 

erforderliche Sachkunde und die Zuverlässigkeit besitzt, den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip gekennzeichnet und für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat und dies gegenüber der zuständigen Behörde nachweist.

 

Der Nachweis der Sachkunde kann auch durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder von durch die Tierärztekammern benannten Tierärztinnen und Tierärzten erteilt werden.

 

Als Sachverständiger nach §10 und §11 bin ich berechtigt die Sachkundeprüfung abzunehmen und Verhaltensprüfungen für die Befreiung von der Leinen -und Maulkorbpflicht durchzuführen. 

 

Die Teilnehmer beantworten ca. 30 Fragen in einem Multiple-Choice - Fragebogen, bei dem mindestens 20 Fragen richtig beantwortet sein müssen. Der Zeitrahmen umfasst dabei ca. 30 Minuten. Im Anschluss wird das Ergebnis besprochen und bei bestandener Prüfung die Sachkundebescheinigung als Nachweis ausgehändigt.

 

Sachkundenachweis §11:    50,00 €

Die Vorlage gilt als Nachweis über die Sachkunde zur Vorlage beim Ordnungsamt oder des Veterinäramts.

Bitte meldet euch vorher telefonisch oder per E-Mail an!

 

Nachweis der Sachkunde von Hundehalterinnen / Hundehaltern gem. § 10 Abs. 3 des Landeshundegesetz (LHundG) NRW

Wenn Sie Besitzer eines Hundes der folgenden Rasse sind, sind Sie verpflichtet einen Sachkundenachweis nach §10 LHundG NRW abzulegen:

Alano, American Bulldog, Mastiff, Bullmastiff, Rottweiler, Mastino Espanyol, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, Dogo Argentino, Tosa Inu, sowie deren Kreuzungen untereinander, sowie mit anderen Hunden.

 

Das Landeshundegesetz NRW §10 legt dem Besitzer folgende Pflichten zur Haltung eines solchen Hundes auf:

1. Die Sachkunde muss über eine Sachkundebescheinigung nach §10 dem Ordnungsamt nachgewiesen werden.

2. Der Hundehalter muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.

3. Die Zuverlässigkeit muss über ein polizeiliches Führungszeugnis beim Ordnungsamt nachgewiesen werden.

4. Der Hundehalter muss in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu halten und zu führen.

5. Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin oder des Halters nicht verlassen       können.

6. Eine Haftpflichtversicherung muss dem Ordnungsamt vorgelegt werden.

7. Der Hund muss fälschungssicher durch einen Mikrochip gekennzeichnet sein.

Die Teilnehmer beantworten ca. 40 Fragen in einem Multiple-Choice - Fragebogen, bei dem mindestens 30 Fragen richtig beantwortet sein müssen. Der Zeitrahmen umfasst dabei ca. 45 Minuten. Im Anschluss wird das Ergebnis besprochen und bei bestandener Prüfung die Sachkundebescheinigung als Nachweis ausgehändigt.

Sachkundenachweis §10:    60,00 €

Die Vorlage gilt als Nachweis über die Sachkunde zur Vorlage beim Ordnungsamt oder des Veterinäramts.

Bitte meldet euch vorher telefonisch oder per E-Mail an!

 

Abnahme der Verhaltensprüfung für die Maulkorb -und Leinenbefreiung für Hunde bestimmter Rassen gemäß §10 LHundG NRW

Für eine Befreiung der Maulkorb -und Leinenpflicht​ muss der Halter mit seinem Hund verschiedene Aufgaben in einer speziell zusammengestellten Prüfungseinheit durchlaufen. Der Grundgehorsam ist eine wichtige Voraussetzung für das Bestehen der Verhaltensprüfung. Ferner werden verschiedene Alltagssituationen (durchlaufen von Menschenansammlungen, Begegnungen mit anderen Hunden, besondere Situationen (laute Geräusche, Schirm aufspannen, Bälle usw.) und der Verkehrsteil) durchlaufen. Der Hund muss in allen Situationen Sozial -und Umweltverträgliches Verhalten zeigen.

Bei bestandener Prüfung wird ein Nachweis, zur Beantragung der Befreiung von der Leinen -und Maulkorbpflicht, ausgestellt. 

Kosten für die Prüfung zur Abnahme und die Erstellung des Gutachtens der Verhaltensprüfung zur Befreiung der Leinen -und Maulkorbpflicht:   280,00 Euro

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